Gino Ginero
Ledermoden GmbH
Hofackerstraße 6
(im Industriegebiet Südost)
74564 Crailsheim
Telefon:
07951 / 9 56 78-0
Telefax:
07951 / 9 56 78-20
Email:
info@gino-ginero.de
Geschäftsführer:
Kurt Hanselmann
HRB 782 Amtsgericht Crailsheim
Steuer Nr.: 57076 / 01334
UST -ID Nr. DE 145209864
Konzeption und Gestaltung der Homepage: Lehanka - die Werbemacher, die Werbeagentur aus dem Städtedreieck Crailsheim - Dinkelsbühl, Ellwangen
• Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen unter den Einheitsbedingungen der
deutschen Bekleidungs- Industrie.
• Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist aufgrund eines Factoring-Vertrages mit
der Südfactoring wahlweise Crailsheim oder Stuttgart.
Es gilt deutsches Recht.
• Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel sind innerhalb von 8 Tagen vorzutragen. Selbstgewählte Ware kann nicht zurück genommen werden.
Rücksendungen bedürfen unserer vorausgehenden Zustimmung. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des Gewichtes und der Ausrüstung können nicht beanstandet werden. Für Mängel, die auf falsche Verarbeitung oder Fremdeinflüsse – die bei Leiferung nicht bekannt werden – zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden. |
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• Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht auf Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 10 Tagen nach Rückempfang der Ware.
Bei versteckten Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sonderanfertigungen hinsichtlich Modell und Größe nehmen wir grundsätzlich nicht zurück. Alle Ansprüche aus Beanstandungen beschränken sich auf den Wert der gelieferten Waren.
• Zahlungsbedingungen: (soweit nicht anders vereinbart) Kasse innerhalb:
10 Tagen mit 4% Skonto
30 Tagen mit 2,25% Skonto
60 Tagen netto, ohne jeden Abzug.
Wechsel mit einer Höchstlaufzeit von 3 Monaten nehmen wir nur innerhalb von 10 Tagen an.
• Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Bankdiskont vor.
• Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Warenlieferungsgeschäfts berechtigt. Alle Forderungen aus dem Weiterverkauf werden hiermit an uns abgetreten.
• Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlagen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. |